AGB

freshtalents GmbH
Geschäftsführer: Bastian Dörge, Maximilian Klaes

Marktplatz 4
30853 Langenhagen

Telefon: +49 (0)511 / 87 459 140

E-Mail: info@freshtalents.de

  1. Geltungsbereich und Allgemeines
  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der freshtalents GmbH (nachfolgend: „wir“) und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich, sofern nicht eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien erfolgt ist. Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
  2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden und ausschließlich gegenüber Unternehmern, also natürlichen oder juristischen Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  3. Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor den AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (per E-Mail) maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform, also bspw. E-Mail.
  1. Vertragsschluss
    1. Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch die ausdrückliche schriftlich oder in Textform erfolgende Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) zustande. Selbiges gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Soweit die Beauftragung per E-Mail oder Telefon eingeht, gilt diese ebenfalls als Angebot uns gegenüber. Die Vertragsannahme erfolgt durch unser kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Der Vertragstext wird dem Kunden per E-Mail zugesandt und durch uns gespeichert.
    2. Unsere Angebote sind freibleibend und sind sechs Wochen ab Angebotsdatum, sofern nicht anders im Angebot angegeben, gültig.
    3. Grundlage für unser Tätigwerden und Vertragsbestandteil ist neben dem Auftrag, seinen Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen das Briefing des Kunden. Wird dieses mündlich erteilt, erstellen wir über dessen Inhalt einen Kontaktbericht, der dem Kunden innerhalb von 3 Werktagen nach der Besprechung per E-Mail übersandt wird. Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem nicht innerhalb von 2 weiteren Werktagen nach Überlassung widerspricht. Auch der Kontaktbericht wird durch uns gespeichert.
  1. Leistungsumfang / Änderungswünsche des Kunden
    1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils im Vertrag enthaltenen Leistungsbeschreibung. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
    2. Wir bieten folgende Leistungen an:
      • Social-Media-Recruiting-Agenturleistungen, also:
        • Konzeption, Einrichtung, Planung und Betreuung von Profilen in sozialen Netzwerken, um Sichtbarkeit zu erhöhen und hierdurch potentielle Bewerber zu gewinnen
        • Schalten bezahlter Werbeanzeigen auf Social Media Kanälen sowie deren Optimierung und Überwachung
      • Software-Entwicklung für Online-Applikationen / Websiteerstellung
      • Video- und Fotomarketing
      • Erstellung und/oder Implementierung eines Digitalen Bewerberprozesses
      • Workshops und Strategietage

Die vertragsspezifischen von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Angeboten, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen.

    1. Die beschriebenen Eigenschaften der Leistung werden nur im Rahmen der notwendigen Gestaltungsfreiheit zugesichert, die der Zielerreichung des Kunden angemessene spezifische künstlerisch-kreative Leistungseigenschaften gestattet.
    2. Bei unseren Leistungen im Bereich des Marketings handelt es sich ausschließlich um Dienstleistungen – ein konkreter Erfolg ist nicht geschuldet, es sei denn es wurde zwischen den Parteien anderes schriftlich vereinbart. Im Regelfall sind daher werkvertragliche Regelungen nicht anwendbar.
    3. Soweit im Rahmen der Dienstleistungen Domains, Landingpages, Websiten durch uns dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, erfolgt die Überlassung lediglich bis zum Ende der Vertragslaufzeit, sofern keine anderweitige Regelung zwischen den Parteien getroffen worden ist. In der Regel erfolgt die Überlassung an den Kunden nur höchstpersönlich. Eine Weitergabe von Zugängen, Logindaten und Inhalten an nicht von uns autorisierten Personen und sonstige Dritte ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Verpflichtung wird eine nach billigem Ermessen und programmabhängig festzusetzende angemessene Vertragsstrafe zu unseren Gunsten verwirkt, die im Einzelfall bis zu EUR 15.000,00 betragen kann. Der Zugriff durch Betriebsangehörige / Mitarbeiter des Kunden ist grundsätzlich gestattet, aber durch uns zu genehmigen.
    4. Vom Kunden nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen werden nicht Vertragsbestandteil und können nur Gegenstand einer neuen Vereinbarung sein. Ein Änderungsverlangen liegt unter anderem vor, wenn der Kunde Anforderungen an den Leistungsgegenstand stellt, die bisher noch nicht vereinbart waren (Änderungsverlangen). Ein Änderungsverlangen ist grundsätzlich schriftlich oder per E-Mail an uns zu richten. Jeder Mehraufwand, der durch das Änderungsverlangen entsteht, ist gesondert zu vergüten. Die Höhe der gesonderten Vergütung teilen wir dem Kunden nach Prüfung des Änderungsverlangens mit und bestimmen eine Frist zur Annahme. Kommt es innerhalb der von uns benannten Frist zu keiner Einigung, bleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung. Für den Fall, dass der durch das Änderungsverlangen entstehende Mehraufwand die Einhaltung ursprünglich vereinbarter Fristen behindert, weisen wir den Kunden darauf hin. Der Kunde und wir werden in diesem Fall eine Anpassung der ursprünglich vereinbarten Fristen vereinbaren. Erzielen Kunde und wir trotz des vereinbarten Änderungsverlangens keine Einigkeit über die Verschiebung der ursprünglich vereinbarten Fristen, sind wir einseitig berechtigt, eine angemessene Frist festzulegen.
    5. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Kunden beauftragten Leistungen, vor allem in Bezug auf urheber-, marken-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Verletzungen, sowie die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Kennzeichen und Marken, ist vom Leistungsumfang nicht umfasst. Im Falle einer abweichenden individuellen Vereinbarung hat der Kunde die zusätzlich entstehenden Kosten zu tragen. Wir sind ebenfalls nicht verpflichtet, etwaige in den Leistungsgegenständen enthaltenen, vom Kunden vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden auf ihre Richtigkeit oder vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte (z.B. Bilder, Texte) rechtlich auf deren Zulässigkeit zu überprüfen. Entsprechend gilt dies für seitens des Kunden freigegebene Texte und Inhalte, insbesondere schulden wir keine Überprüfung auf Rechtsschreibfehler oder Korrektur von Inhalten.
    6. Wir sind, sofern für den Kunden zumutbar, zu Teillieferungen berechtigt. Darüber hinaus sind wir auch berechtigt, betriebsfremde Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
    7. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website sowie einer Unternehmensseite in Sozialen Netzwerken rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Impressumpflicht nach § 5 TMG; Informationspflichten nach den §§ 312 c und e (Fernabsatz und Elektronischer Geschäftsverkehr); Prüfpflichten bei Linksetzungen und Inhalte von Forendiskussionen, Blogs und Chaträumen; Pflichten zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften sowie zur Wahrung von Urheber- und Markenrechten Dritter.
    8. Weiterhin wird der Kunde darauf hingewiesen, dass Soziale Netzwerke ihre Algorithmen geheim halten und diese der permanenten Weiterentwicklung und Anpassungen unterliegen. Außerdem sind derartige Anbieter regelmäßig berechtigt, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen jederzeit einzustellen, wofür wir keinerlei Verantwortung übernehmen und was keinerlei Auswirkung auf unsere Vergütungsansprüche hat.
  1. Leistungen von Drittanbietern
    1. Müssen wir zur Erfüllung von Aufträgen Verträge mit Drittanbietern (bspw. sozialen Netzwerken, Software-Lizenzen, Anbietern von Webspace) schließen, dann erfolgt dies ausschließlich im Namen und in Vertretung des Kunden.
    2. Wir erstellen eine Liste der zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Fremdleistungen und legen sie dem Kunden mit einem Kostenvoranschlag zur Freigabe vor, sofern die Fremdleistungen nicht bereits in der vereinbarten Vergütung enthalten ist. Wir sind berechtigt, diese Leistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, uns hierzu Vollmacht zu erteilen, sofern die Freigabe erfolgt ist und stellt uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei.
    3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und auf unsere Rechnung geschlossen werden müssen, sind uns die damit verbundenen Kosten vom Kunden zu erstatten.
    4. Wir übernehmen keine Gewähr für die Verbindlichkeit eines Kostenvoranschlags oder die Sach- und Rechtsmängelfreiheit der Fremdleistungen Dritter.
    5. Sofern externe Dienste zur Einbindung in die Website genutzt werden (bspw. GoogleMaps, Youtube) gelten die Nutzungsrechte der externen Dienstleister uneingeschränkt.
  1. Beauftragung von Subunternehmern
    1. Wir sind berechtigt, vereinbarte Leistungen selbst zu erbringen oder ganz oder in Teilen an Subunternehmer, wie bspw. Texter, Fotografen, Sprecher oder Illustratoren weiterzugeben.
    2. Können im Fall der Beauftragung von Subunternehmern unsere Leistungen ohne unser Verschulden durch zeitweise oder dauerhafte Verhinderung eines beauftragten Subunternehmers nicht oder voraussichtlich nicht fristgemäß erbracht werden, teilen wir dies dem Kunden mit.
  1. Urheber- und Nutzungsrechte
    1. Alle durch uns erbrachte Leistungen, auch Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Layouts und ähnliches unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Parteien vereinbaren, dass alle Leistungen dem Schutz der Bestimmungen des Urheberrechts unterliegen, auch wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, wie z.B. die notwendige Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Insbesondere wird in einem solchen Fall die Anwendbarkeit der §§ 31 ff. und §§ 97 ff UrhG vereinbart.
    2. Unsere Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Kunden bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem bestimmungsgemäßen Rahmen zu verwenden, erwirbt der Kunde mit der Zahlung des Honorars. Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen unserer ausdrücklichen Einwilligung. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf ebenfalls unserer ausdrücklichen Einwilligung. Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei uns.
    3. Nutzungsrechte im Hinblick auf Werbetexte / Anzeigen, die auf unseren Websites und/oder innerhalb von Foren oder Gruppen veröffentlicht werden, erhält der Kunde nicht. Entsprechendes gilt hinsichtlich Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken ect., die durch uns veröffentlicht werden. Jedwede Nutzung durch den Kunden bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
    4. Insbesondere wird dem Kunden, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden ist, kein Quellcode überlassen. Ist die Überlassung des Quellcodes vereinbart, wird dem Kunden nur ein einfaches Nutzungsrecht an diesem eingeräumt.
    5. Der Kunde überträgt uns alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Nutzungsrechte an den von ihm gelieferten Daten. Er versichert insoweit, die für die Erstellung des Leistungsgegenstandes erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Daten zu besitzen und erklärt, dass hierdurch Urheber- und Nutzungsrechte Dritter nicht verletzt werden. Er versichert ferner, dass die im Rahmen dieses Vertrages auf uns zu übertragenden Rechte nicht auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet sind.
  1. Honorar und Zahlungsbedingungen
    1. Es werden in der Regel Pauschalhonorare vereinbart. Das Honorar versteht sich immer netto zuzüglich der am Tag der Lieferung/Leistung gültigen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
    2. Rechnungen sind 7 Tage nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen. Das Recht eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
    3. Die Honorare sind bei abnahmebedürftigen Leistungen nach Abnahme der Leistungen fällig, bei Teillieferungen ist das entsprechende Teilhonorar bei Abnahme des Teils der Leistung fällig.
    4. Weiterhin sind wir jederzeit berechtigt, Vorauszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen. In der Regel sind dies 50 %. Dies gilt insbesondere im Fall von Mediaschaltungen, der Beauftragung von Subunternehmern und Fremdleistungen sowie bei veranschlagten Festpreisen.
    5. Reisekosten und Spesen werden gesondert und nach Aufwand abgerechnet. Eventuell zu zahlende GEMA-Gebühren trägt der Kunde.
    6. Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn der Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
  1. Termine, Fristen, Leistungshindernisse
    1. Ein seitens des Kunden gewünschter konkreter Liefertermin ist stets durch uns ausdrücklich zu bestätigen. Die Einhaltung fixer Termine und Fristen durch uns setzt voraus, dass alle Fragen geklärt und die Verpflichtungen des Kunden rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt, insbesondere auch die vereinbarten Zahlungsbedingungen eingehalten worden sind sowie sämtliche vom Kunden beizubringen Informationen, Dateien, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig eingegangen sind. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
    2. Ist für unsere Leistung die Mitwirkung des Kunden erforderlich, verlängert sich die Leistungs- oder Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Auch bei Verzögerungen aufgrund von Veränderungen der Anforderungen des Kunden, unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware / Software), soweit sie uns nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, Probleme mit Produkten Dritter, verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
    3. Werden seitens des Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht lediglich geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und/oder Fristen, die nach dem ursprünglichen Vertragsgegenstand bestimmt wurden, ihre Gültigkeit.
    4. Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen), höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation), Verzug bei Subunternehmern, Leistungsverzögerungen bei Fremdleistungen und Eingriffe von dritter Seite auf die Leistung, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wir werden dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Verzug bei Subunternehmern, Leistungsverzögerungen bei Fremdleistungen und Eingriffe von dritter Seite unverzüglich anzeigen. Sind aus diesen Gründen Leistungs-/Lieferfristen nicht einzuhalten, begründet dies keinen Verzug.
    5. Bei Leistungs-/Lieferungsverzug ist der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
  1. Mitwirkungspflichten des Kunden
    1. Der Kunde verpflichtet sich, uns alle Unterlagen und Materialien, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. In der Regel ist mit der Rechtzeitigkeit ein Zeitraum von 14 Tagen gemeint, sofern keine kürzere Frist zur Leistungserbringung vereinbart wurde. Er übermittelt diese in der mit uns abgesprochenen Form. Fehlen konkrete Absprachen über die Form, stellt der Kunde sie sowohl in gedruckter als auch elektronisch in einem üblichen Speicherformat zur Verfügung.
    2. Der Kunde stellt sicher, dass die Unterlagen und Materialien, die er uns zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind. Er hat uns von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Diese Verpflichtung entfällt nur dann, wenn der Kunde den Nachweis erbringt, dass ihn insoweit kein Verschulden trifft.
    3. Soweit wir dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen, gelten diese mit Ablauf der Frist als genehmigt, sofern wir vom Kunden binnen der Frist keine Korrekturaufforderung erhalten.
    4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass ausreichend Ressourcen und Informationen an uns zur Verfügung gestellt werden. Er wird insbesondere dafür sorgen, dass ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sowie die erforderliche Anzahl von kompetenten Mitarbeitern aus sachlicher und EDV-technischer Sicht als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
    5. Sobald Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität unserer Leistungen auftreten, wird der Kunde uns unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt, Fehlerspezifikation sowie Name und Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters unterrichten.
    6. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und Schnittstellen verantwortlich. Er ist weiterhin verpflichtet, sich angemessen vor Datenverlust zu schützen und hierzu insbesondere regelmäßige und anlassbezogene Datensicherungen durchzuführen.
    7. Mehraufwendungen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde seinen Verpflichtungen zur Mitwirkung nicht nachgekommen ist, geht zu Lasten des Kunden und können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.
  1. Abnahme (bei werkvertraglichen Leistungen)
    1. Der Kunde ist verpflichtet, die durch uns erbrachten Leistungen innerhalb von drei Tagen abzunehmen, sobald wir die Fertigstellung schriftlich oder in Textform angezeigt und den Leistungsgegenstand übergeben haben. Erfolgt innerhalb der Frist keine Erklärung der Abnahme, gilt die Abnahme als erfolgt, es sei denn, der Kunde hat uns über einen Mangel nach Ziffer 2 unterrichtet. Der ausdrücklichen Erklärung der Abnahme steht die durch schlüssiges Verhalten, zum Beispiel durch den Beginn der bestimmungsgemäßen Nutzung, erklärte Abnahme gleich.
    2. Der Kunde hat das Produkt bzw. die erbrachte Leistung unverzüglich nach Übergabe und soweit dies nach ordentlichem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Zeigt sich hierbei ein Mangel, hat der Kunde uns hierüber unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt das Produkt bzw. die erbrachte Leistung als genehmigt, sofern es sich nicht um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so hat die Anzeige durch den Kunden unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen.
    3. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Ein unwesentlicher Mangel liegt vor, wenn die Funktion und Nutzbarkeit des Leistungsgegenstandes nach dem Vertragszweck nur unwesentlich oder gar nicht eingeschränkt ist.
    4. Fertiggestellte Teilleistungen sind, soweit abtrennbar, jeweils nach Anzeige der Fertigstellung und Übergabe durch uns vom Kunden abzunehmen.
    5. Haben wir Subunternehmer mit der Erbringung von Teilleistungen beauftragt, teilen wir die Anzeige der Fertigstellung und Übergabe des Leistungsgegenstands durch den Subunternehmer dem Kunden mit. Nach Übergabe des vom Subunternehmer erbrachten Leistungsgegenstands an den Kunden können wir entsprechend 11.1 die Abnahme durch den Kunden verlangen.
  1. Gewährleistung (Werkvertragliche Leistungen)
    1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher.
    2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge verpflichten wir uns, die Mängel in angemessener Frist (mindestens 14 Werktage) zu beheben, wobei der Kunde uns hierzu alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Wir sind berechtigt, die Nachbesserung zu verweigern, wenn dies unmöglich ist oder für uns mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
    3. Wir gewährleisten gegenüber dem Kunden dass der Leistungsgegenstand der vereinbarten Beschaffenheit und Funktionalität entspricht. Die Parteien sind sich darüber einig, dass vor allem im Bereich Webdesign/Software eine völlig fehlerfreie Leistung nicht möglich und nicht erforderlich ist. Einigkeit besteht zwischen den Parteien auch darüber, dass unsere künstlerische Gestaltungsfreiheit gewahrt werden muss. Entsprechend begründet es keinen Mangel, wenn gestalterisch künstlerische Elemente von den Vorstellungen des Kunden abweichen sofern und soweit grundsätzliche Leistungsanforderungen des Kunden in branchenüblicher Qualität und Güte umgesetzt wurden.
    4. Nimmt der Kunde selbstständig Veränderungen am Leistungsgegenstand vor oder lässt solche Veränderungen von Dritten vornehmen, insbesondere Veränderungen des Quellcodes, oder verwendet der Kunde nicht von uns freigegebene Hard- und Software im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand, entfällt das Recht auf Gewährleistung, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Mangel nicht auf den beschriebenen Handlungen beruht.
    5. Unsere Gewährleistungshaftung ist auf den Auftragswert, bei Schadenersatzansprüchen auf die Deckungsgrenze der durch uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt, sofern und soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.
  1. Haftung
    1. Wir haften nur für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.
    2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haften wir nicht. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
    3. Unabhängig von einem Verschulden von uns haften wir nur bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung.
    4. Wir sind auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
    5. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden (Fremdleistungen Dritter), übernehmen wir gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung.
    6. Mit der Abnahme durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für deren technische und funktionale Richtigkeit. Für solchermaßen vom Kunden freigegebene Leistungen entfällt jede Haftung unsererseits.
    7. Der Kunde haftet allein für die abgenommenen Inhalte der Leistung und stellt sicher, dass darin weder Rechte Dritter (Marken-, Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild, etc.) verletzt werden, noch gegen bestehende Gesetze, sowie allgemein gültige Rechtsnormen verstoßen wird. Wir haften nicht für die Richtigkeit von Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
    8. Der Kunde steht dafür ein, dass die uns zur Verfügung gestellten Leistungsgegenstände frei von Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter sind, welche die Durchführung des Vertrages einschränken oder ausschließen könnten.
    9. Jegliche Haftung unsererseits für Ansprüche, die aufgrund der vertragsgemäßen Leistung von Dritten gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen. Für den Fall, dass wegen der vertragsgemäßen Durchführung der Leistung wir selbst von Dritten in Anspruch genommen werden, hält der Kunde uns schad- und klaglos. Der Kunde hat uns finanzielle und sonstige Nachteile (immaterielle Schäden) zu ersetzen. Wir haften auch nicht für Rechtsverletzungen Dritter aufgrund von Inhalten (z.B. Bilder, Texte), die der Kunde uns zur Erfüllung des Vertrags überlassen hat.
    10. Social-Media-Aktivitäten werden in der Öffentlichkeit gelegentlich negativ bewertet. Wir übernehmen keine Garantie für eine positive Resonanz auf betreute Profile bzw. einzelne Beiträge. Sofern der Kunde keine Freigabe der einzeln durch uns erstellten Beiträge fordert, bemühen wir uns, relevante und hochwertige Beiträge zu veröffentlichen. Die inhaltliche Verantwortung verbleibt jedoch beim Kunden. Entsprechend gilt dies bei der Beauftragung mit Werbemaßnahmen.
    11. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  1. Datenschutz und Geheimhaltung
    1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von uns auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von uns selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Weitere Einzelheiten kann der Kunde unserer Datenschutzerklärung entnehmen.
    2. Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren. Insbesondere erklärt der Kunde seine Einwilligung dazu, dass wir seinen Namen und sein Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf unserer Website www.freshtalents.de sowie im Rahmen unserer Social-Media-Auftritte bei Facebook, Instagram, LinkedIN sowie XING verwenden dürfen, um die Leistungserbringung bzw. die Zusammenarbeit zu bewerben. Der Kunde willigt ein, dass die freshtalents GmbH Logos sowie eigens erstellte Bilder und Videos sowie Zitate (auch von externen Bewertungsplattformen) dauerhaft zu eigenen Marketingzwecken nutzen darf.
    3. Die vorvertragliche und vertragliche Kommunikation mit dem Kunden erfolgt neben der telefonischen Kommunikation auch mittels der Konferenzsoftware Zoom der Anbieterin Zoom Video Communications, Inc., 55 Almaden Blvd, Suite 600, San Jose, CA 95113, USA (Datenschutzerklärung: https://zoom.us/de-de/privacy.htm) und Google Meet, der Anbieterin Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, zustellbevollmächtigt: Google Germany GmbH – Rechtsabteilung – ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, Deutschland ((Datenschutzerklärungen: https://edu.google.com/why-google/privacy-security/; https://policies.google.com/privacy). Der Kunde hat bei der Nutzung der Plattformen in die jeweiligen Datenschutzbestimmungen eingewilligt. Eine Verantwortlichkeit für die Verwendung der Daten durch die Plattformen ist auf unserer Seite ausgeschlossen.
    4. Wir versenden nach internen Richtlinien verschlüsselte und zertifizierte E-Mails an den Kunden. Von unserer Seite kann jedoch nicht sichergestellt werden, dass der Kunde als Empfänger entsprechende Empfangsgeräte bereithält, um derartig gesicherte E-Mails zu empfangen. Des Weiteren stellen wir dem Kunden Informationen über das System „Google Drive“, einen verschlüsselten Ordner, zur Verfügung. Auf Wunsch des Kunden kann im Einzelfall auch ein Versand über Messengerdienste erfolgen, standardmäßig wird dies durch uns aber nicht vorgesehen.
      1. Für den Fall, dass ein verschlüsselter Versand nicht möglich oder durch den Kunden nicht gewünscht ist, willigt der Kunde hiermit ein, dass er mit der Kommunikation über unverschlüsselte E-Mails zur Auftragsabwicklung einverstanden ist. Dieses Einverständnis wird ausdrücklich auch für den Fall erteilt, dass in der E-Mail besondere persönliche Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten oder der Finanzstatus, enthalten sind. Sofern der Kunde bereits die besonderen persönlichen Daten per unverschlüsselter E-Mail an uns gesandt hatte, genehmigt er die nicht verschlüsselte Kommunikation bis auf Widerruf für die Zukunft.
      2. Für den Fall, dass der Kunde eine Kommunikation über WhatsApp Business oder andere Messengerdienste ausdrücklich wünscht, willigt der Kunde hiermit ein, dass er mit der Kommunikation WhatsApp Business / andere Messengerdienste zur Auftragsabwicklung einverstanden ist. Dieses Einverständnis wird ausdrücklich auch für den Fall erteilt, dass in den Messengernachrichten besondere persönliche Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten oder der Finanzstatus, enthalten sind. Sofern der Kunde bereits die besonderen persönlichen Daten per Messengerdienst an uns gesandt hatte, genehmigt er die nicht verschlüsselte Kommunikation bis auf Widerruf für die Zukunft.
    5. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft (postalisch oder per E-Mail) zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung berührt gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum erfolgten Widerruf erfolgten Datenverarbeitung. Wir sind in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung nach deren Ende.
    6. Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und Konditionsgefüge des jeweiligen Vertrages, bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse über den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners und nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeiter, Hilfspersonen und Subunternehmer beider Vertragsparteien. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
    7. Die Parteien werden als vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und Programmcodes sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Der Kunde wird allerdings darauf hingewiesen, dass es nach derzeitigem Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken, die online gestellt werden, zu verhindern.
  1. Kündigung
    1. Verträge haben die individuell zwischen den Parteien vereinbarten Mindestlaufzeiten. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
    2. Grundsätzlich bieten wir eine 12 monatige Vertragslaufzeit an.  
      Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate im „Personalgewinner-Programm“, damit die Personalakquise- und Werbekampagnen online bleiben. Alternativ kann Vertrag 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt.
    3. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, es sei denn, der Vertrag ist in anderer Form geschlossen worden, dann gilt für die Wirksamkeit die Form des Vertragsschlusses.
    4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und besteht für uns insbesondere dann, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist.
  1. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Vertragssprache ist deutsch.
    2. Wir speichern den Vertragstext und senden dem Kunden die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Langenhagen.
    4. Ist eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich insoweit, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.

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Was kostet es?

Nicht mit uns zusammen zu arbeiten wäre wahrscheinlich deutlich teurer, aber für Ihre Planung: 

  • Je nachdem, wo Sie aktuell stehen und was Ihr Ziel ist
  • 3 verschiedene Programme für 3 verschiedene Ziele
  • Durchschnittlich 70% günstiger als andere, weniger effektive Recruiting-Methoden

Ein kostenfreies Erstgespräch klärt auf.

Für wen geeignet?

Wir arbeiten mit stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten, Intensivpflegediensten, Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen aller Art und Größe zusammen.

Was muss ich an Zeit mitbringen?

Wir wissen: Ihre Zeit ist kostbar und in Ihrem Tagesgeschäft deutlich besser aufgehoben. Deshalb nehmen wir Ihnen den Großteil der Recruiting- und Marketing-Arbeit ab, um für Sie ein langfristig funktionierendes Gesamtkonzept aufzustellen.

Für Ihr kostenfreies Erstgespräch sollten Sie sich ca. 45 Minuten einplanen.